Gesetz
Gefängnisstrafe für kommerzielle Sterbehilfe
Berlin. . Berlin.Wer gewerbsmäßig Sterbehilfe anbietet, kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Das hat das Bundeskabinett gestern in Berlin beschlossen. Die Menschen sollen durch kommerzielle Angebote nicht dazu verleitet werden, sich das Leben zu nehmen, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

