Bundesfinanzhof
Salafisten-Verein darf Steuervorteile genießen
München. . Ein Salafisten-Verein bleibt auch dann gemeinnützig, wenn er vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Erst wenn der Verein ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird, verliert er die Steuervorteile.




