Wahlrecht
Verfassungsgericht rügt Versäumnisse beim Wahlrecht
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verzögerungen beim neuen Wahlgesetz für den Bundestag gerügt. Nach dem Willen der Regierung soll das Gesetz bereits bei der Bundestagswahl 2013 greifen. Für Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wird die Zeit bis dahin knapp.

Das Bundesverfassungsgericht kritisiert die Verzögerung beim neuen Wahlrecht.© ddp



