Debatte um Vollzugsreform
Maximal 21 Tage Hafturlaub im Jahr
Essen. . Das Strafvollzugsgesetz regelt bisher bundesweit die Auszeit vom Gefängnis. Genehmigt wird jede freie Stunde aber erst nach strenger Prüfung. Bevor eine Nacht außerhalb der Haftanstalt verbracht werden kann, muss ein Häftling seine Zuverlässigkeit beweisen.

Der Zaun zeigt, um welche Art von Gebäude es sich handelt: Stacheldraht umgibt die Justizvollzugsanstalt in Gelsenkirchen. Foto: Martin Möller / WAZ FotoPool / 23.08.2011© WAZ FotoPool

