Stiller Feiertag
Tanzverbot an Karfreitag bleibt bestehen
Karlsruhe. Das Tanzverbot am “stillen Feiertag“ Karfreitag bleibt bestehen. Piraten hatten das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen, um die Regelung überprüfen zu lassen. Doch das Verfassungsgericht hat sich für nicht zuständig erklärt. Nun müssen - nach Ostern - andere Gerichte entscheiden.

Feiern am Karfreitag? Das war bislang ein gesellschaftliches Tabu - und in vielen Städten verboten.© Sebastian Konopka/WAZ FotoPool (Archiv)




