Vaterschaft
Gerichtshof billigt eingeschränkte Rechte biologischer Väter
Straßburg. . Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies eine Klage von zwei Deutschen auf Anerkennung ihrer Vaterschaft ab. Bereits in Deutschland versuchten die Männer vergeblich, die rechtliche Vaterschaft der neuen Partner der Mütter anzufechten. Ein “bestehender Familienbestand“ hat Vorrang.



