Europawahl
Bundesverfassungsgericht kippt Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahl
Karlsruhe.. Die Klausel verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien und den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit, so die Begründung aus Karlsruhe. Die Europawahl von 2009 werde nicht wiederholt, bei der nächsten Wahl des EU-Parlaments 2014 gelte die Fünf-Prozent-Hürde aber nicht mehr.

