Hartz-IV-Urteil
Hartz-IV-Kinder dürfen Geldgeschenk behalten
Kassel. . Urteil zugunsten von Hartz-IV-Empfängern aus Leipzig: Die Kinder einer Hartz-IV-Familie müssen die Geldgeschenke ihrer Oma nicht zurückzahlen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel nach Formfehlern der Behörde.

Kinder aus Hartz-IV-Familien dürfen angemessene Geldgeschenke behalten. Foto: dapd© ddp/Michael Gottschalk

