Wie umgehen mit der in Teilen rechtsextremen AfD? Zuletzt wurde immer wieder die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Gesamtpartei oder zumindest einzelne Landesverbände ins Spiel gebracht. Doch die Hürden für ein AfD-Verbot sind hoch. Jens Spahn,Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, kommt nun mit einem Vorschlag, den vor ihm schon andere gemacht haben, etwa der frühere SPD-Finanzminister Peer Steinbrück.
„Wie wär‘s denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechtem wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann“, sagte Spahn im „Focus“-Podcast „Machtmenschen“. Spahn bekräftigte in dem Podcast eine Abgrenzung zur AfD. „Wer für Putin unterwegs ist, für China spioniert, extrem und radikal in der Sprache ist, von dem grenzen wir uns, grenze ich mich klar ab – politisch, inhaltlich, menschlich“, so Spahn.
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AfD: Jens Spahn will Björn Höcke das Wahlrecht entziehen
Zielperson eines solchen Verfahrens könnte laut Spahn Björn Höcke sein. Der Thüringer AfD-Chef, der wegen des Verwendens einer verbotenen SA-Parole zweimal vom Landgericht Halle verurteilt wurde, gilt als Rechtsaußen in seiner Partei. Sein AfD-Landesverband wurde vom Landesverfassungsschutz 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Ein Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts von Björn Höcke wurde bereits vor zwei Jahren diskutiert. Verfassungsexperten kommen dabei zu unterschiedlichen Einschätzungen. Ein Befürworter einer solchen Lösung ist der Journalist und Jurist Heribert Prantl von der „Süddeutschen Zeitung“.
Hintergründe zur AfD – für Sie recherchiert
Wahlrecht entziehen: Wäre das aus juristischer Sicht möglich?
Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk brachte Prantl 2024 einen möglichen Grundrechtsentzug nach Artikel 18 des Grundgesetzes ins Spiel. Darin heißt es: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“
Der Entzug der Grundrechte muss laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Paragraph 36) vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung beantragt werden. In der Folge wird der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt, das alle beteiligten Parteien anhören muss. Das Gericht muss zudem eine „Gefahrenprognose“ erstellen. Dabei erfolgt eine Einschätzung, ob von dem Betroffenen, in diesem Fall Höcke, wirklich eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie ausgeht. Wird dies bejaht, können die Richter alle oder auch nur einzelne Grundrechte für eine bestimmte Zeit oder im schlimmsten Fall für immer entziehen.

Verfahren gegen Höcke könnte sich über Jahre ziehen
Schwieriger im Fall Höcke wäre ein Entzug des Wahlrechts gemäß Paragraph 45 des Strafgesetzbuches. Wer wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre zuzüglich der Dauer der Freiheitsstrafe, heißt es dort. Der Betroffene muss dabei zu einer Freiheitsstrafe von zumindest einem Jahr verurteilt werden. Ein Gericht kann darüber hinaus sowohl das passive als auch das aktive Wahlrecht entziehen, wenn der Beschuldigte wegen einer politischen Straftat verurteilt wurde. Dazu zählen jedoch schwere Fälle wie Landesverrat, Preisgabe von Staatsgeheimnissen oder landesverräterische Agententätigkeit.
Aussichtsreicher wäre laut Prantl ein Verfahren nach Artikel 18 des Grundgesetzes. Allerdings sind auch in diesem Fall die Hürden hoch. Und vor allem: Das Verfahren würde sich mutmaßlich über viele Jahre hinziehen, denn das Bundesverfassungsgericht könnte sich nicht auf die Berichte des Verfassungsschutzes berufen, sondern müsste die Angelegenheit eigenständig prüfen und selbst Material sammeln und bewerten.








