Für Millionen Beschäftigte soll sich Arbeit künftig stärker lohnen – zumindest, wenn es nach dem Steuerkompromiss der Koalition geht. Nach monatelangem Streit haben sich Union und SPD auf eine Reform der Einkommensteuer verständigt. Damit will die Koalition Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2027 um insgesamt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Profitieren sollen vor allem Familien sowie kleine und mittlere Einkommen. „Wer unter teurer Inflation und stagnierenden Löhnen leidet, wird entlastet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei der Präsentation der Ergebnisse aus dem Koalitionsausschuss am Donnerstagmorgen.

Konkret will die Koalition den Grundfreibetrag bis 2028 in zwei Stufen auf voraussichtlich 12.900 Euro anheben. Auch der Kinderfreibetrag steigt, das Kindergeld soll auf 272 Euro pro Monat wachsen. Beschäftigte profitieren zudem von einem um 200 Euro höheren Arbeitnehmerpauschbetrag, der auf 1430 Euro steigt. Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist der Betrag, den Beschäftigte ohne Einzelnachweise für berufliche Ausgaben – etwa für Arbeitsmittel oder Fahrtkosten – steuerlich geltend machen können.

Gleichzeitig wird der Einkommensteuertarif im mittleren Einkommensbereich abgeflacht, der Spitzensteuersatz soll später greifen. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro soll nach vollständigem Inkrafttreten der Reform ab 2028 um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet werden. „Das ist eine respektable Summe angesichts der begrenzten Mittel der öffentlichen Finanzen“, so Merz.

Berechnungen zeigen, wer wie konkret entlastet werden soll

Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums profitieren vor allem Familien mit Kindern. So soll ein Ehepaar aus einer Pflegekraft und einem Busfahrer mit jeweils 2800 Euro Bruttolohn und zwei Kindern ab 2028 um rund 632 Euro im Jahr entlastet werden. Für eine Erzieherin und einen Elektriker mit jeweils 3200 Euro brutto beträgt die Entlastung rund 642 Euro, für eine Lehrerin und einen Ingenieur mit jeweils 5000 Euro brutto rund 678 Euro. Auch Alleinerziehende sollen profitieren. Je nach Einkommen beziffert das Ministerium die jährliche Entlastung auf rund 468 bis 496 Euro.

Auch interessant

Auch interessant

Wie die Entlastungen finanziert werden sollen

Zur Finanzierung setzt die Koalition vor allem auf eine höhere Besteuerung sehr hoher Einkommen. Künftig soll die sogenannte Reichensteuer ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro 45 Prozent und ab 280.000 Euro 47 Prozent betragen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sprach von einer „Frage der Fairness“. Höchstverdiener würden künftig einen größeren Beitrag leisten. „Das ist gerecht, damit unser Land vorankommt“, sagte er.

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verteidigte den Kompromiss. Die Gegenfinanzierung sei „seriös“. Zugleich betonte er, es werde weder eine Erhöhung der Erbschaft- oder Vermögensteuer noch eine höhere Besteuerung von Dienstwagen geben. Das wäre „eine falsche Entscheidung“ gewesen – gerade in einer Zeit, in der die Automobilindustrie unter erheblichem Druck stehe.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hält die Reform dagegen für nicht weitreichend genug. Zwar sei die höhere Reichensteuer „ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier unserer Redaktion. „Keine Vermögensteuer, keine Reform der Erbschaftsteuer: Der große Wurf, der für mehr Steuergerechtigkeit nötig gewesen wäre, bleibt aus.“ Die angekündigten Entlastungen für Familien könnten zwar helfen, seien mit rund 600 Euro im Jahr aber „kein Befreiungsschlag“.

Kritik kam auch von den Grünen. „Was die Koalition hier vereinbart hat, ist wirklich kein großer Wurf“, sagte Fraktionschefin Britta Haßelmann unserer Redaktion. Auch die Einkommensteuerreform werde für viele Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zur Enttäuschung. „Ihre steuerliche Entlastung wird so gering, dass sie durch die steigenden Kosten bei den Sozialausgaben eher noch draufzahlen müssen.“

Steuerreform: Wirtschaftsrat nennt Ergebnisse auch „bedauerlich“

Unterstützung erhielt die Koalition von der Caritas. Präsidentin Eva Welskop-Deffaa bezeichnete die Einigung als „großen Fortschritt“. Es sei gut, dass die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen nicht über eine Erhöhung der Umsatzsteuer finanziert werde, sondern über die gestaffelte Reichensteuer. Diese ziele darauf ab, „dass starke Schultern mehr tragen sollen“, sagte sie unserer Redaktion.

Skeptisch äußerte sich hingegen der Wirtschaftsrat der CDU. Zwar seien die steuerlichen Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen zu begrüßen, erklärte Generalsekretär Wolfgang Steiger gegenüber unserer Redaktion. „Bedauerlich ist zudem die gleichzeitige Anhebung der sogenannten Reichensteuer.“ Sie verschlechtere die Investitionsbedingungen insbesondere für viele als Personengesellschaften geführte Familienunternehmen. „Daher wird dieses Thema weiter zu diskutieren sein.“

Auch interessant

Steuerliche Förderung: Das ändert sich bei der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Den Steuerentlastungen stehen an anderer Stelle Einschnitte gegenüber. So wird die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen gekürzt: Statt wie bisher 20 Prozent der Arbeitskosten können künftig nur noch 15 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Der maximale Steuerbonus sinkt damit von 1200 auf 900 Euro pro Jahr. Außerdem steigt der Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent. Die Minijobs bleiben damit trotz höherer steuerlicher Belastung bestehen. Die Anhebung des Pauschalsteuersatzes von zwei auf fünf Prozent gilt als Kompromiss innerhalb der Koalition. Vor allem die CSU hatte auf den Erhalt der Minijobs gedrängt. „Wenn man Steuern für etwas erhebt, schafft man es nicht einfach ab“, sagte Söder.

Zur Gegenfinanzierung soll die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 500 Millionen Euro ihres Gewinns an den Bund abführen. Die zusätzlichen Steuerausfälle der Länder und Kommunen aus der Reform übernimmt der Bund. Ausgenommen sind lediglich die Mindereinnahmen, die ohnehin durch die gesetzlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags und den Ausgleich der kalten Progression entstehen.

Der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Bremens Finanzsenator Björn Fecker (Grüne), sieht die Reform dennoch mit gemischten Gefühlen. Ob sie „wirklich der große Wurf“ sei, müsse sich erst noch zeigen, sagte er dieser Redaktion. Positiv bewertete Fecker, dass der Bund drohende Einnahmeausfälle der Länder und Kommunen ausgleichen will. Zugleich hätte er sich „ein mutigeres Vorgehen in Bezug auf den Beitrag sehr hoher Einkommen und Vermögen“ gewünscht. Dann wäre „sicherlich eine höhere Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen möglich gewesen“.

Steuererklärung: Das Abgeben soll einfacher werden

Teil des Steuerpakets sind außerdem Vereinfachungen für Bürger und Unternehmen. Bis zum Herbst will die Bundesregierung ein Steuervereinfachungsgesetz vorlegen. In einem ersten Schritt soll eine automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung eingeführt werden. Zudem sollen Unternehmen künftig spätestens vier Wochen nach der Gründung eine Steuernummer erhalten. Die steuerliche Identifikationsnummer soll außerdem umfassender genutzt werden können, um Verfahren zu vereinfachen und Steuerbetrug besser zu bekämpfen.

Kritik daran äußerte der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne). „Das ist leider nicht die angekündigte große Steuerreform“, sagte er unserer Redaktion. Mehr „Mut und Tempo“ hätte er sich vor allem bei den steuerlichen Vereinfachungen gewünscht. „Mehr mit Pauschalisierungen und Vereinfachungen zu arbeiten, macht jede Steuererklärung einfacher. Wir müssen hier dringend vorankommen.“

Mit der Einigung setzt die Koalition eines ihrer wichtigsten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Union und SPD hatten vereinbart, kleine und mittlere Einkommen spürbar zu entlasten und das Steuersystem zugleich einfacher zu machen.

Der Weg bis zum Kompromiss war allerdings umstritten. Vor allem über die Gegenfinanzierung der Reform hatten die Koalitionspartner lange gerungen. Wirtschaftsverbände hatten vor höheren Belastungen für Unternehmen gewarnt, während Länder und Kommunen auf eine aufkommensneutrale Umsetzung pochten.