Die FDP-Abgeordneten im NRW-Landtag und im EU-Parlament wollen über eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe große Teile des neuen NRW-Verfassungsschutzgesetzes kippen. „Die im November verabschiedete Gesetzesnovelle ist ein Frontalangriff auf die Grundrechte der Bürger“, sagte FDP-Landtagsfraktionschef Henning Höne am Mittwoch. Das Gesetz bringe Freiheit und Sicherheit aus der Balance. Der liberale Rechtsstaat müsse zwar entschlossen gegen Gefahren vorgehen, gleichzeitig aber Maß halten bei der Wahl seiner Mittel.

Ungezügeltes Datensammeln

Der Protest der Liberalen richtet sich gegen wichtige Aspekte der Verfassungsschutzgesetzes. Erstmals bekämen die Behörden mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) die Möglichkeit, riesige Daten-Mengen von Bürgern anzuhäufen, ohne dabei auf konkrete Gefahrenlagen achten zu müssen, ohne Kontrolle von außen und ohne ein Gericht fragen zu müssen. In diesen Datenbanken könnten auch Informationen über Unschuldige „verewigt“ und sogar über umstrittene Software-Anbieter wie „Palantir“ an ausländische Behörden weitergegeben werden.

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Zweitens habe der Verfassungsschutz nun Zugriff auf die gesamte Videoüberwachung, „auf öffentliche und private, auf legale und illegale, sogar auf Kameras, die in Geschäften stehen, um Ladendiebstahl zu verhindern“, so Höne. „Jeder Bürger muss damit rechnen, dass er zu jedem Zeitpunkt überall dort, wo eine Kamera steht, Ziel des Verfassungsschutzes werden kann.“

Jede Kamera kann zur Überwachung dienen“

Henning Höne, FDP-Landtagsfraktionschef

Spione im Beichtstuhl

Das neue Gesetz schränke außerdem das Recht von „Berufsgeheimnisträgern“ wie Anwälten, Geistlichen, Journalisten und Abgeordneten ein, vertraulich mit Menschen zu sprechen. Nicht einmal ein Beichtstuhl sei noch ein sicherer Ort. Schließlich ermögliche das neue Recht auch die Kontrolle von Kontaktpersonen von Verdächtigen, gegen die gar kein Verdacht vorliege, sagte Rechtsanwalt Peter Schantz, der die FDP bei der Verfassungsbeschwerde vertritt. Die Überwachung unbescholtener Bürger müsse die absolute Ausnahme bleiben, betont er.

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Reaktion auf neue Unsicherheiten

Das nach 30 Jahren geänderte Verfassungsschutzgesetz war von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) als Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage vorgestellt worden. Spionage durch russische und andere ausländische Geheimdienste, islamistischer Terror und andere Risiken hätten diese Reform nötig gemacht. Sie ist auch Teil der Maßnahmen, die NRW nach dem Messeranschlag von Solingen getroffen hat. Das Gesetz regelt zum Beispiel den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, den Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Dienste und die Funkzellenabfrage in Mobilfunknetzen. Bisher sind Deutschland und NRW oft auf die Hilfe befreundeter ausländischer Geheimdienste angewiesen, um Gefährder zu entdecken.

Reul sagte zur FDP-Kritik: „Verfassungsrechtliche Zweifel gehören zum Rechtsstaat. Aber dieses Gesetz pauschal als großen Freiheitseingriff hinzustellen, ist falsch. Wir haben monatelang gearbeitet, abgewogen, Sachverständige gehört. Und wir erleben gerade die gefährlichste Sicherheitslage seit Jahrzehnten. Da kann man nicht so tun, als würden wir hier aus Jux und Dollerei Befugnisse ausweiten.“ Wer den Behörden „aus Misstrauen“ die Hände binde, schütze nicht die Freiheit, sondern sorge dafür, dass Extremisten mehr Spielraum hätten.