Das Bundesverteidigungsministerium stellt das Beförderungssystem in den Feldwebel-Laufbahnen grundlegend um. Der Auslöser sind mehrere Gerichtsurteile, die die bisherige Praxis für rechtswidrig erklärt haben. Künftig wird es nicht mehr möglich sein, auf einem einzigen Dienstposten vom Feldwebel zum Stabsfeldwebel aufzusteigen. „Wir verhindern, dass ansonsten Gerichte entscheiden, wer befördert wird und wer nicht“, erklärte das Ministerium.

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Neue Beförderungsregeln stoßen auf Kritik: „Potenzial zum Supergau“

Bisher ist die Beförderungspraxis an Mindestdienstzeiten geknüpft. So war für die Beförderung vom Feldwebel bis zum Stabsfeldwebel (in der Marine vom Bootsmann zum Stabsbootsmann) eine Mindestdienstzeit von 16 Jahren vorgesehen. Die neue Regelung, die sich künftig mehr an Beurteilungen orientieren soll, sei ein Schlag gegen das beschädigte Vertrauen der Soldaten in die Bundeswehr und mit Blick auf das Bestandspersonal inakzeptabel, sagte Tobias Brösdorf vom „Verband der Soldaten der Bundeswehr“ (VSB) am Sonntag, wie unter anderem die „Welt“ berichtet.

In einem Instagram-Beitrag gestand Generalinspekteur Carsten Breuer ein, dass Beförderungen sich verzögern würden: „Das ist nicht schön, und es gefällt auch mir nicht.“ Mit neuen Regelungen wolle man jedoch dafür sorgen, dass Unteroffiziere ihre Laufbahnziele auch künftig erreichen könnten. „Um kriegstüchtig zu sein, brauchen wir sie“, so Breuer.

Laut einem Bericht der Bild-Zeitung warnt der Bundeswehrverband eindringlich vor den Folgen des Beförderungsstopps: Darin sieht der Verband das „Potenzial zum Supergau“. Die geplanten Maßnahmen könnten das Feldwebelkorps „nachhaltig beschädigen“.

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Stabsfeldwebel-Beförderungen ab Juli 2026 vorerst gestoppt

Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschlüssen vom Juli 2025 entschieden, dass pauschale Mindestdienstzeiten für Beförderungen in den Fällen der Stabsfeldwebel gegen das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip verstoßen. Es hat damit eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2004 bestätigt, wonach Beförderungen allein auf Grundlage des Dienstalters rechtswidrig sind.

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Ab dem 1. Juli 2026 sollen nun zunächst alle Besetzungsentscheidungen zum Stabsfeldwebel oder Stabsbootsmann ausgesetzt werden („Ordnungshalt“). Es gelte, „unter Hochdruck“ eine Neubewertung sowie Neustrukturierung der Dienstposten vorzunehmen. Ziel sei es, dass Karrieren an einem Standort auch künftig möglich blieben.

pau mit dpa