Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sollen gesenkt werden. Das ist einer der vielen Punkte im Entwurf von Ministerin Nina Warken (CDU) zu ihrem Gesetz für eine Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Dazu gehört eine kleine Maßnahme, die auf die Führungskräfte der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Krankenkassen sowie des Medizinischen Dienstes zielt. Ihre außertariflichen Vergütungen sollen begrenzt werden. Das heißt bei den Vorstandsvorsitzenden, dass sie bis Ende 2027 nicht erhöht werden dürfen. Es bedeutet bei Führungskräften unter der Vorstandsebene, dass sie nur alle sechs Jahre erhöht werden dürfen und nur im selben Maße, wie die Grundlohnsumme steigt.
Das dürfte Debatten auslösen: Verdienen die von der Solidargemeinschaft der Versicherten finanzierten Manager zu viel? Einmal im Jahr müssen laut Sozialgesetzbuch die Vergütungen der Vorstände von 140 Institutionen des Gesundheitswesens im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
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Laut einer Analyse des Portals Krankenkassen.direkt hat der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, im vergangenen Jahr mit einer Vergütung ohne Aufwandsentschädigung von 402.518 Euro das höchste Gehalt erzielt. „Allein im Rahmen ihrer fixen und variablen Vergütungen lagen die Top 10 der Kassenchefs im Jahr 2025 alle über 280.000 Euro, fünf von ihnen über 300.000 Euro. Hinzu kommen jeweils Zusatzleistungen zur Altersversorgung und Pkw von zusammen bis rund 100.000 Euro“, schreibt das Portal. Bei 79 Kassenmeldungen hätten sich die Vergütungen in 14 Fällen negativ entwickelt, in sieben Fällen habe der Zuwachs über zehn Prozent gelegen.
Beim Medizinischen Dienst verdient man weniger
Blickt man auf die einzelnen Bereiche, so erhielten der Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes 319.400 Euro und der des GKV-Spitzenverbandes 262.000 Euro. Beim Medizinischen Dienst Bund sind es nur 192.000 Euro. Besser verdienen die Manager der Ärzte: So erhält der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) 367.168 Euro, der der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung 325.162. Auf der Landesebene sieht es ähnlich aus. Spitzenreiter ist da Bayern, wo der KV-Vorsitzende 339.507 Euro erhält, bei den Zahnärzten 320.060.
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Reaktionen auf den Vorstoß sind verhalten. „Die Grundvergütung der Vorstände des GKV-Spitzenverbandes ist seit 2019 nicht erhöht worden, eine zusätzliche variable Vergütung gibt es nicht“, teilt GKV-Sprecher Florian Lanz mit. Zu einem ausgewogenen Reformpaket gehöre selbstverständlich, „dass auch wir Krankenkassen unseren Beitrag zu Einsparungen leisten. Unser erster Blick gilt jetzt aber der Frage, was die angekündigten Maßnahmen konkret für die Versorgung unserer 75 Millionen Versicherten bringen.“
Auch beim Medizinischen Dienst hängt man das Thema tief: Die 12.000 MD-Mitarbeiter würden nach Tarifvertrag vergütet, „das gilt auch für Führungskräfte“, teilte eine Sprecherin mit. Die Ausrichtung der geplanten GKV-Reform „an einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik“ sei aber richtig. Von der KBV kam keine Rückmeldung zu einer Anfrage.





