Ex-Kanzlerin Angela Merkels Stasi-Akte wird nicht der Öffentlichkeit preisgegeben. So lautet das am Donnerstag veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Damit ist die Klage des Politikers und Sachbuchautors Marcel Luthe gescheitert.
Der frühere FDP-Politiker im Berliner Abgeordnetenhauses hatte 2023 für ein Buchprojekt beim zuständigen Bundesarchiv einen Antrag auf Dokumenteneinsicht gestellt: Sofern die Stasi eine Akte über Merkel angelegt habe, verlangte er die Herausgabe sämtlicher Unterlagen. Bei der geplanten Veröffentlichung soll es sich um das Zusammenspiel von MfS, SED und FDJ und weiterer Institutionen der DDR handeln. Auf die Ablehnung des Antrags folgte Luthes Klage.
„Ein Sachbuchautor kann vom Bundesarchiv nicht die Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Angela Merkel verlangen“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Berliner Verwaltungsgericht, die dieser Redaktion vorliegt. Da der Zugang zu Stasi-Akten mit einem speziellen Stasi-Unterlagen-Gesetz geregelt ist, müssten für eine Einsicht bestimmte Voraussetzungen herrschen. Luthe erfülle diese nicht und habe entsprechen keinerlei Anspruch auf die Herausgabe.
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Mit der strikten Regelung habe der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen einerseits und dem Interesse an einer Aufarbeitung der Stasi-Tätigkeit andererseits schaffen wollen. Während zu Zwecken der Forschung über die Tätigkeit der Stasi tatsächlich Zugang zu Unterlagen gewährt werden könnten, sei ein einschränkungsloser Zugang zu persönlichen Akten nicht möglich.
Bei Unterlagen mit personenbezogenen Daten bei noch lebenden Personen sei dies lediglich möglich, wenn die Person Mitarbeiter oder Begünstigte der Stasi gewesen sei, oder wenn die Unterlagen eine Person der Zeitgeschichte, Amtsträger oder Inhaber einer politischen Funktion in eben dieser Rolle beträfen. Im Fall Luthe gegen Merkel sei diese Voraussetzung nicht gegeben.
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„Anhaltspunkte dafür, dass die Stasi Angela Merkel zielgerichtet begünstigt habe, gebe es nicht. Dies folge auch nicht daraus, dass die DDR Angela Merkel Reisen nach Polen genehmigt habe und eine Strafverfolgung unterblieben sei, nachdem Zollbeamte bei ihrer Rückkehr aus Polen in ihrem Gepäck Solidarnosc-Unterlagen entdeckt hatten, und obwohl Angela Merkel in der Nähe des Hauses des Regimekritikers Robert Havemann gesichtet worden sei“, heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts weiter.
Merkel sei im maßgeblichen Zeitraum, in dem die Stasi operativ tätig gewesen ist, ohnehin noch keine öffentlich relevante Person gewesen. Das Bundesarchiv selbst bestreitet zudem die Existenz herausgabefähiger Unterlagen zu Angela Merkel.
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Marcel Luthe war früher Mitglied der Berliner Liberalen und gehörte von 2016 bis 2021 dem Abgeordnetenhaus an. 2020 trat er aus der FDP aus.






