Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden (OVG). Betroffen ist der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme, wie dieser bestätigte.
Er sei enttäuscht, dass die von ihm und seinem Anwalt vorgebrachten Argumente vor Gericht beiseitegewischt worden seien, sagte Oehme der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. „Mir kommt es so vor, als wäre dieses Urteil politisch“, sagte er. „Wir werden auf jeden in das Hauptverfahren eintreten.“ Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen.
Hintergründe zur AfD – für Sie recherchiert
Oehme war in den Jahren 2017 bis 2021 selbst Mitglied des Bundestags. Nach eigenen Worten kam er dann nicht mehr über die sächsische Landesliste ins Parlament, da die AfD viele Direktmandate gewonnen hatte. Danach wurde er Mitarbeiter des Abgeordneten Edgar Naujok. In dem Zusammenhang wurde ihm die Ausstellung eines personalisierten Hausausweises verweigert.
Gericht: AfD kann nicht die erforderliche Zuverlässigkeit nachweisen
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts durfte die Bundestagsverwaltung davon ausgehen, dass der Mann ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags darstellt. Dem Betroffenen bleibt damit nach Gerichtsangaben grundsätzlich der Zutritt zu den Bereichen verwehrt, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Er habe nicht überzeugend dargelegt, dass er die nötige Zuverlässigkeit besitze, argumentierte das OVG. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung der Vorinstanz, des Berliner Verwaltungsgerichts.
Sonntagsfrage und Koalitionsrechner
Verfolgen Sie hier, welche Zustimmung die Parteien hätten, wenn am nächsten Sonntag Wahl wäre. Die Umfragewerte stammen von wahlrecht.de. Dort werden Daten zur sogenannten Sonntagsfrage der größten in Deutschland tätigen Meinungsforschungsinstitute gesammelt („Wenn am nächsten Sonntag Landtagswahl wäre …“ ). Alle dargestellten Umfragen sind repräsentativ.
Doch sie sind immer mit Unsicherheiten behaftet. Schwindende Parteibindungen und immer kurzfristigere Wahlentscheidungen erschweren den Wahlforschenden zunehmend die Gewichtung. Grundsätzlich spiegeln die Umfragen nur das Meinungsbild zum Zeitpunkt der Befragung wider und sind keine Prognosen auf den Wahlausgang.
Beim Koalitionsrechner werden aufgrund möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate keine absoluten Sitze angegeben – sondern Sitzanteile aufgrund der Umfragewerte unter Berücksichtigung der Fünf-Prozenthürde. Als Zusatzinformation ist jeweils die reguläre Sitzzahl angegeben, die sich aufgrund des Wahlsystems erhöhen können. Da die CDU mit ihrem Unvereinbarkeitsbeschluss Koalitionen mit der AfD und auch der Linken ausgeschlossen hat, werden diese nicht berücksichtig.
Kein Hausausweis: Zwei weitere AfD-Mitarbeiter klagen ebenfalls
In der Hauptsache wird der Fall aber noch geprüft. Dem Gericht liegen nach Justizangaben zwei weitere Klagen vor von Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten, denen ebenfalls ein personalisierter Bundestagsausweis verwehrt wurde.
Nach der Hausordnung des Bundestags sowie den Zugangs- und Verhaltensregeln müssen sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Abgeordneten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen, bevor ihnen so ein Ausweis ausgestellt wird.
dpa/fmg






