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Bildung
„Bagatellgrenze“ für Lehrer: NRW will nicht mehr jede Vertretungsstunde bezahlen
Düsseldorf. Ab 1. Februar 2026 gilt für Teilzeit-Lehrkräfte in NRW eine neue Regelung bei der Bezahlung von Mehrarbeit. Die Aufregung ist groß.


Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen sollen ab 1. Februar 2026 nicht mehr automatisch jede zusätzlich geleistete Vertretungsstunde bezahlt bekommen.© dpa | Caroline Seidel-Dißmannel

