Meldet sich ein Asylsuchender aus dem Irak oder Syrien drei Tage nicht bei der Erstaufnahmeeinrichtung, der er zugeteilt ist, gilt er als vermisst, als abgetaucht. Oder, wie die Behörden sagen, als „abgängig“. Diese Frist von drei Tagen gelte in Rheinland-Pfalz, teilt das zuständige Ministerium auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Dort macht eine Meldung die Runde: In den Aufnahmeeinrichtungen gelten 923 Geflüchtete als vermisst, allein in den vergangenen anderthalb Jahren. Sie sind in einer Einrichtung des Landes gemeldet, aber dort tauchen sie nicht mehr auf.
Nun prüft die Landesregierung nach eigenen Angaben die Abläufe in den Einrichtungen, man sei im Austausch mit anderen Bundesländern. Denn auch das ist klar: Geflüchtete tauchen immer wieder ab, nicht nur in Rheinland-Pfalz.
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Doch Recherchen unserer Redaktion zeigen, dass die Behörden in Deutschland nicht wissen, wie groß das Phänomen ist. Zuständig für die Unterbringung sind Länder und Kommunen. Und offenbar gibt es keine einheitliche Weitergabe der Daten zu abgetauchten Schutzsuchenden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) teilt auf Nachfrage mit, dass „Meldungen über abgängige Asylantragstellende“ zwar zwischen Aufnahmeeinrichtung und Bundesamt ausgetauscht würden. Doch die „Modalitäten“ seien „von Standort zu Standort“ unterschiedlich.
Opfer von Menschenhandel? Geflüchtete sind besonders gefährdet
Womöglich ist schon das ein Grund dafür, dass die Zahl abgetauchter Geflüchteter wie im Fall in Rheinland-Pfalz sehr hoch erscheint: Die Behörden bekommen nicht mit, wenn ein Schutzsuchender das Bundesland wechselt und nun woanders lebt.
Diese Netzwerke nutzen viele Geflüchtete. Sie lassen sich von ihrer Familie helfen, suchen Hilfe auch bei Landesgenossen. So hat sich in Hamburg eine große Gemeinschaft an Afghanen etabliert. Das zieht andere Afghanen an – auch wenn diese eigentlich am Standort der Erstaufnahme bleiben müssen, solange ihr Asylverfahren läuft.
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Das Bamf teilt mit, dass bei abgetauchten Asylsuchenden das Verfahren für Anerkennung in Deutschland dann endet oder nach einer Prüfung abgelehnt wird. Auch die Asylleistungen würden nach sieben Tagen eingestellt, wenn die Schutzsuchenden nicht mehr auftauchen, teilt das Ministerium in Rheinland-Pfalz mit.
Manche Schutzsuchende ziehen weiter, ohne dass sie sich abmelden, etwa in ein anderes EU-Land. Andere zieht es nach einer Zeit möglicherweise wieder zurück in ihr Heimatland, oder sie verschwinden aus den Einrichtungen, weil sie dort monatelang auf meist engem Raum oder in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen. Hilfsorganisationen hatten in der Vergangenheit mehrfach Kommunen für Zustände in den Unterkünften kritisiert.
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In einigen Fällen geraten Schutzsuchende in die Fänge von Menschenhändlern. Für die Ermittler der Polizei liegt hier der Schwerpunkt allerdings auf Menschen aus Südosteuropa. Das Bundeskriminalamt führt mehrere Hundert Verfahren jedes Jahr, es geht um sexuelle Ausbeutung und Formen „moderner Sklaverei“. Betroffen sind auch Frauen, die aus Vietnam oder China stammen.
Zugleich berichten Beratungsstellen, dass „nicht selten“ auch Schutzsuchende von Organisierten Kriminellen in Deutschland für illegale Arbeit oder sexuelle Ausbeutung aus den Einrichtungen heraus angeworben werden. In ihrem aktuellen Bericht hebt der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, KOK e.V., hervor, dass fast die Hälfte der knapp 900 Fälle Menschen aus Westafrika, etwa Nigeria, betrifft. Viele Opfer von Menschenhandel stecken in Asylverfahren, wenn sie sich bei den Hilfseinrichtungen melden. Genaue Daten kann der Koordinierungskreis nicht nennen. Auch hier dürfte das Dunkelfeld hoch sein.
In einzelnen Fällen ist auch bekannt, dass islamistische Gruppen gerade junge Geflüchtete direkt ansprechen oder über soziale Netzwerke im Internet rekrutieren. Was jedoch auffällt: Mit dem großen Zuzug von Geflüchteten 2015 und 2016 bauten Bund und Länder mehrere Projekte auf, um jungen Asylsuchenden Hilfe anzubieten, damit sie nicht von Radikalen oder Menschenhändlern rekrutiert werden. Mittlerweile, so berichten es Beratungsstellen, sind die Förderungen für diese Projekte ausgelaufen. Die Menschen sind oftmals auf sich alleingestellt.






