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Verwaltungsgericht
„Vorhersehbare Bruchlandung“: Grundsteuer-Urteil kippt Hebesatz-Splitting in NRW
Düsseldorf. Es ist ein Urteil mit Signalwirkung: Der in manchen NRW-Städten praktizierte Grundsteuer-Belastungsausgleich ist unzulässig.


NRW-Kommunen dürfen von Gewerbebetrieben keine höheren Grundsteuer-Hebesätze verlangen als von Wohngrundeigentümern. Ein erstes Verwaltungsgerichtsurteil stürzt Land und Kommunen in Probleme.© FUNKE Foto Services | Hans Blossey

