Epstein. Miserable Umfragenwerte. Rebellion in der eigenen Partei. Die Rückschläge für Donald Trump reißen nicht ab. Jetzt hat auch sein Rachefeldzug gegen unliebsame Kontrahenten in Justiz und Polizei einen schweren Rückschlag erfahren. 

Eine Bundesrichterin wies am Montag die vom Präsidenten initiierte Anklage gegen den ehemaligen FBI-Direktor James Comey ab und erklärte, dass die von Trump für diesen Akt persönlich ausgesuchte Staatsanwältin Lindsey Halligan illegal Ende September ins Amt kam und daher „keine rechtmäßige Befugnis hatte, die Anklage zu erheben”, wie es im Urteil von Judge Cameron McGowan Currie steht. 

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Anklage gegen Comey: Für Trump ist das Aus gleich aus mehreren Gründen peinlich

Für Trump eine Riesen-Blamage. Sein aus der ersten Präsidentschaft ab 2017 stammendes Bestreben, Comey mit Hilfe eines ihm gefügigen Justiz-Apparats ins Gefängnis bringen zu lassen, ist gescheitert. Weil Trump gegen den Rat von Insidern überstürzt eine für diesen Job ungeeignete Versicherungsanwältin anheuern ließ, die früher als Schönheitskönigin bekannt war und im Weißen Haus zu seinem Mitarbeiter-Stab gehörte. 

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#28 Katarina Barley über das Raumschiff Europa und den Teebeutel in ihrer Tasche
Meine schwerste Entscheidung
 

Halligan hatte Comey wie beauftragt vorgeworfen, den Kongress während seiner Aussage im September 2020 belogen zu haben, als er darüber befragt wurde, ob er als FBI-Direktor die Weitergabe sensibler Informationen an Medien genehmigt hatte. Comey bestreitet die Vorwürfe bis heute. 

Peinlich ist das frühe Aus für den Prozess, weil Trump vor einigen Wochen einen erfahrenen US-Staatsanwalt entlassen hatte, der sich weigerte, Comey anzuklagen, weil es aus seiner Sicht keine ausreichenden Beweise für ein Fehlverhalten gab. 

Lindsey Halligan hatte diese Vorbehalte nicht, machte aber bereits während der Anklageerhebung schwere „handwerkliche Anfänger-Fehler”, wie es in Medienberichten hieß. Sie dokterte an der Klageschrift herum, teilte dies aber nicht der Geschworenen-Jury mit, die den Fall zugelassen hatte.

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Dass Trump eine Mitarbeiterin für seinen persönlichen Rachefeldzug missbraucht, stellt nach Angaben von Rechtsexperten einen Tabubruch dar. „So hat sich noch nie ein Präsident in die Zuständigkeit der Justiz eingemischt”, sagte ein Anwalt im US-Fernsehen. 

Neben Comey hatte Trump auch die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James im Visier, die vor Jahren gegen ihn erfolgreich geklagt hatte. Sie wurde ebenfalls von Halligan mit einer Anklage überzogen, die konstruiert wirkte. Dabei ging es um einen angeblichen Bankbetrug im Zusammenhang mit einem Hauskauf in Norfolk, Virginia. 

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Auch hier kannte Bezirksrichterin Currie kein Pardon. „Ich komme zu dem Schluss, dass alle Maßnahmen, die sich aus der fehlerhaften Ernennung von Frau Halligan ergeben, einschließlich der Sicherstellung und Unterzeichnung der Anklageschrift gegen Frau James, eine rechtswidrige Ausübung der Exekutivgewalt darstellen und aufgehoben werden müssen“, schrieb sie in einer Verfügung. James zeigte sich erleichtert: „Ich bin erfreut über den heutigen Sieg und dankbar für die Gebete und die Unterstützung, die ich aus dem ganzen Land erhalten habe“, sagte die Juristin.

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Weil beide Fälle „ohne Präjudiz“ abgewiesen wurden, könnte ein neuer Staatsanwalt die Klage gegen Comey erneut einreichen. Comeys Anwälte haben bereits angekündigt, dass sie dagegen argumentieren werden, da die Verjährungsfrist in seinem Fall im September abgelaufen ist.