• Bisher war die Befüllung der elektronischen Patientenakte freiwillig
  • Ab dem 1. Oktober wird ihre Nutzung zur Pflicht
  • Doch es gibt noch einiges zu verbessern: vier zentrale Aspekte

Alle medizinischen Informationen an einem Ort, eine gezieltere Behandlung und volle Kontrolle über die Daten durch die Patientinnen und Patienten – das verspricht die elektronische Patientenakte (ePA). Für rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte dient die ePA als digitaler Speicher für Gesundheitsdaten. Bisher konnten Ärztinnen und Ärzte auf freiwilliger Basis Befunde einstellen, nun wird die Befüllung der ePA ab dem 1. Oktober verpflichtend. Was gut läuft und wo es noch hakt. Vier wichtige Punkte.

1. Kein Selbstläufer wie das Online-Banking: Die ePA muss bekannter werden

Dass es endlich richtig losgeht mit der ePA, befürwortet eine Mehrheit der gesetzlichen Krankenversicherten, aber gleichzeitig sind viele von ihnen bislang kaum mit dem Thema in Berührung gekommen, wie eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbands zeigt. Laut den Ergebnissen, die dieser Redaktion vorab vorlagen, halten 83 Prozent der Krankenkassen-Versicherten in Deutschland die Regelung zur verpflichtenden Befüllung für richtig, nur 14 Prozent lehnen sie ab.

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Gleichzeitig gibt die Mehrheit der Befragten (54 Prozent) an, sich persönlich weniger gut oder gar nicht gut über die elektronische Patientenakte informiert zu fühlen. 45 Prozent sehen sich dagegen sehr gut oder eher gut informiert.

Die befragten Versicherten, die seit dem Start der freiwilligen Nutzung im Januar 2025 in ärztlicher Behandlung waren, sind darüber hinaus bisher kaum mit dem Thema elektronische Patientenakte in Berührung gekommen: 84 Prozent der Menschen, die in diesem Jahr schon bei einem Arzt waren, geben an, dass die ePA in der Arztpraxis bisher kein Thema gewesen sei. 9 Prozent berichten, dass sie schon vom Arzt, der Ärztin oder Praxisangestellten darauf angesprochen worden seien, 6 Prozent haben das Thema ePA selbst angesprochen.

Gesundheitsökonom Wolfang Greiner von der Universität Bielefeld sagte dieser Redaktion, herausfordernd sei, über den Nutzen der ePA breit aufzuklären. „Anders als beim Online-Banking wird das kein Selbstläufer sein, da der Nutzen im Alltagsleben der Menschen nicht ganz so offensichtlich ist“, vermutete der Wissenschaftler. Aufklärung sei aber auch deshalb notwendig, weil es die Möglichkeit gebe, einzelne Informationen oder Dokumente in der ePA zu löschen. Greiner warnte: „Nicht immer überblicken Patienten die Konsequenzen, wenn sie solche Löschungen vornehmen, wenn zum Beispiel Wechselwirkungen von Arzneimitteln nicht mehr vollständig entdeckt werden können.“

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Die AOK hat für ihre Versicherten eigenen Angaben zufolge etwa 25,8 Millionen ePA-Konten eingerichtet. Die Widerspruchsquote liege derzeit bei 4,3 Prozent, teilte die Kasse dieser Redaktion mit. Bisher seien von den AOK-Versicherten aber lediglich 265.000 persönliche Gesundheits-IDs angelegt worden, die den Versicherten den Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte ermöglichten. Rund 70.000 Versicherte bei der AOK galten im August als aktive Nutzer. Im Schnitt wurden in dem Monat zwei Logins je Nutzer verzeichnet.

2. Der Nutzen der ePA muss Patientinnen und Patienten besser erklärt werden

Laut Greiner müssten noch stärker als bislang die Vorteile der ePA für die Patientinnen und Patienten herausgestellt werden. Diese seien besonders offensichtlich, wenn unterschiedliche Sektoren, Einrichtungen und Leistungserbringer einbezogen seien, sagte der Gesundheitsökonom. „Eine ePA kann durch den zeitnahen Zugang zu übersichtlichen und konsistenten Informationen eine bedarfsgerechte und koordinierte Versorgung ermöglichen. Besonders deutlich wird der Nutzen einer ePA auch bei einer Behandlung im Notfall, bei der die Kenntnis bestehender Allergien, der aktuellen Medikation und von Vorerkrankungen essenziell ist“, so Greiner.

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Der Experte sieht aber auch noch Verbesserungsbedarf: So könnten Informationen der Patienten selbst wie beispielweise die Dokumentation von Blutzucker- oder Blutdruckwerten sowie Daten aus Gesundheits-Apps oder Wearables den Behandlungsprozess wesentlich unterstützen. Deswegen sollte „eine standardisierte und strukturierte Dokumentation von solchen Daten perspektivisch in der ePA erfolgen“, schlug Greiner vor. Auch Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sollten in dem digitalen Speicher hinterlegt werden, bei Bedarf bearbeitet und wieder gelöscht werden können.

3. Noch mehr Arztpraxen befähigen, die ePA befüllen zu können

Dabei gibt es offenbar noch Nachholbedarf. Angaben des Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge sind kurz vor dem Start der verpflichtenden Nutzung der ePA in den Arztpraxen die technischen Voraussetzungen dafür noch nicht überall gegeben. Für den Einsatz müssten die Praxisverwaltungssysteme mit einem ePA-Modul ausgestattet sein, so die KBV. Nach dem letzten Stand seien nun etwa 80 Prozent der Praxen damit ausgerüstet. „Dass etwa ein Fünftel der Praxen noch nicht mit der ePA arbeiten können, sehen wir sehr kritisch“, so die Interessenvertretung der Vertragsärzte.

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zeigt dafür nur wenig Verständnis: „Mit dem 1. Oktober beginnt die Pflicht zur Befüllung der ePA für Leistungserbringer, zum 1. Januar 2026 stellen wir die elektronische Patientenakte scharf. Dann greifen Sanktionen für Ärztinnen und Ärzte. Der Gesetzgeber hat großzügige Fristen eingeräumt, um ausreichend Zeit für die Anpassung zu geben“, sagte Warken unserer Redaktion. Ein Großteil der Praxen und Krankenhäuser sei auch bereits angebunden, unterstrich sie. „Nun sollten schnellstmöglich die technischen Grundlagen geschaffen werden, damit die ePA flächendeckend befüllt werden kann. Wir sehen, dass die ePA als zentraler Baustein hin zu mehr Digitalisierung des Gesundheitswesens immer breiter zum Einsatz kommt“, so Warken weiter.

4. Datenschutzbedenken weiter ausräumen

Für die technische Umsetzung der E-Patientenakte ist die bundeseigene Digitalagentur Gematik zuständig, die nacharbeiten musste. Der Chaos Computer Club (CCC) hatte Ende des vergangenen Jahres und auch nach Beginn des bundesweiten Rollouts mehrere teils gravierende Sicherheitslücken bei der elektronischen Patientenakte aufgedeckt.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider sieht die Sicherheitslücken mittlerweile als „abgestellt“ an, wie sie gegenüber dieser Redaktion erklärte. „Ich werde die weiteren Entwicklungen, beispielsweise weitere Ausbaustufen der ePA, genau analysieren, die Verantwortlichen bei der Umsetzung der ePA beraten, damit es gar nicht erst zu Datenschutzverstößen kommt, und die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren, damit jeder selbstbestimmt und frei entscheiden kann, ob er oder sie die ePA nutzen möchte oder nicht“, kündigte die Bundesbeauftragte an.

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Gleichzeitig sehe sie Optimierungspotenzial, beispielsweise beim Rechtemanagement der Versicherten. „Datenschutzpolitisch würde ich mir hier noch mehr Einstellungsmöglichkeiten in der ePA wünschen“, sagte Specht-Riemenschneider. Zwar seien bereits vielfältige Widerspruchsmöglichkeiten vorgesehen, die die Versicherten wahrnehmen könnten. Wünschenswert wäre aber eine dokumentengenaue Einstellungsmöglichkeit, erklärte sie weiter.