Der GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Kassen wollen damit die vollständige Übernahme der Kosten für Empfänger des Bürgergelds durchsetzen. Es geht dabei um zehn Milliarden Euro jährlich, die der Bund bisher zu wenig überweist. „Wenn der Staat an die gesetzliche Krankenversicherung eine seiner Aufgaben überträgt, hat er sie auch voll zu finanzieren“, sagt Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende des Verbands.
Derzeit überweist die Arbeitsagentur für Bürgergeldbeziehende monatlich 133,17 Euro an die Kassen. Im Jahr 2022 lagen laut GKV die tatsächlichen Ausgaben bei 311,45 Euro. Die Lücke bei der Finanzierung aller Betroffen summiert sich nach Berechnungen der Kassen inzwischen auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. „Leidtragenden sind die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber“, erläutert Wagenmann. Es bedeute höhere Arbeitskosten für die Unternehmen und weniger Netto vom Brutto für die Beschäftigten. Die Summe entspricht einem halben Prozentpunkt beim Beitragssatz.
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Krankenkassen verklagen Bund: Unterfinanzierung seit mehr als einem Jahrzehnt
Die Unterfinanzierung gibt es schon seit mehr als einem Jahrzehnt. Dass die Kassen erst jetzt den Aufstand proben, hängt laut GKV mit der aktuellen Regierung zusammen. In den Koalitionsverträgen der vergangenen Bundesregierungen wurde die vollständige Übernahme dieser Kosten angestrebt. Passiert ist zwar nichts. Doch im aktuellen Koalitionsvertrag fehlt selbst die Willensbekundung. „Da können wir nicht länger zuschauen“, sagt Uwe Klemens, der Gewerkschaftsvertreter im Verwaltungsrat des GDV. 74 Krankenkassen haben bisher ihre Bereitschaft zur Klageunterstützung erklärt, darunter sind alle großen Kassen.
Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung. Seine Empfänger keine originären Mitglieder der Krankenversicherung. Der Bund weist den Krankenkassen die Aufgabe ihrer Gesundheitsversorgung zu, eine versicherungsfremde Leistung, für die er eigentlich aufkommen muss. Rechtlich argumentiert der GKV mit einem rechtswidrigen Eingriff in die organisatorische und finanzielle Selbständigkeit der Sozialversicherungsträger. Auch liege ein Verstoße gegen die Zweckbindung der Beiträge vor.
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Krankenkassen stehen unter gewaltigem Finanzdruck
Gerne würde der Verband direkt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine möglichst schnelle Entscheidung herbeizuführen. Das dürfen die Kassen jedoch nicht. So führt die Klage zunächst zum Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, das für die erste Instanz zuständig ist. Die Entscheidung hier dürfte in ein bis zwei Jahren getroffen werden. Erst danach wird das Verfahren wohl den obersten Richtern vorgelegt. Bis zu einem höchstrichterlichen Urteil werden einige Jahre vergehen.
Die Krankenkassen stehen unter einem gewaltigen finanziellen Druck. Laut Wagenmann steigen die Ausgaben aktuell um fast acht Prozent an. Zum Jahreswechsel werden die Zusatzbeiträge deshalb wahrscheinlich noch einmal deutlich angehoben. Deshalb hält die Verbandschefin weitere Strukturreformen im Gesundheitswesen für unumgänglich. Eine Diskussion darüber, die auch Leistungen in Frage stellt, ist bereits im Gange.
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Krankenkassen-Klage könnte auch für Rentenversicherung zum Vorbild werden
Für den Bundeshalt ist die Klage finanzielle Zeitbombe. Sollten die Kassen Recht bekommen, würden sie wohl auch Zuweisungsbescheide vergangener Jahre anfechten. Und ein Erfolg könnte auch andere Sparten der Sozialversicherung zu Klagen ermuntern. So beklagt auch die Rentenversicherung schon lange, dass der Bund für versicherungsfremde Leistungen nicht ausreichend aufkommt.

Obwohl es zunächst so scheint, als sei es egal, aus welcher Tasche die Leistungen der Träger finanziert werden, gibt es doch einen gewaltigen Unterschied. So werden die Ausgaben für Bürgergeldempfänger jetzt zu zwei Drittel allein von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Würde der Bund die Kosten voll übernehmen, käme das Geld von allen Steuerzahlern, zum Beispiel also auch von privat Versicherten.





