Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der so genannte Reanimationsunterricht an Schulen im Bereich der Sekundarstufe 1 in Nordrhein-Westfalen verpflichtend eingeführt. Das teilte das NRW-Schulministerium am Dienstagabend mit. Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation (Wiederbelebung) im Umfang von 90 Minuten erhalten.

Ab September werden die ersten Lehrkräfte in Wiederbelebung geschult

Förderschulen und private Ersatzschulen werden laut dem NRW-Schulministerium nur „ermutigt“, Reanimationsunterricht durchzuführen. Pflicht wird er dort vorerst aber nicht. Zum 1. August 2025 soll eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet werden. Bereits im September beginnen landesweit die ersten Schulungen von Lehrkräften, so die Landesregierung.

Mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit 16 Partnerorganisationen wie den Ärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein, der Deutschen Herzstiftung und mehreren Kliniken wolle Nordrhein-Westfalen ein Zeichen setzen, um die Laienreanimation an Schulen zu stärken, hieß es. Ziel der Vereinbarung sei es, alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ vertraut zu machen.

Breites Bündnis für den Lebensretter-Unterricht

Diese Partner haben die Kooperationsvereinbarung zur Laienreanimation getroffen: ADAC Stiftung, Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit, Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten, Björn-Steiger-Stiftung, BKK-Landesverband NORDWEST, Deutsche Herzstiftung, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Deutscher Rat für Wiederbelebung, Deutsches Rotes Kreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe), Deutsches Jugendrotkreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe), Florence-Nightingale-Krankenhaus Düsseldorf, Franziskus Hospital Bielefeld, Stiftung Universitätsmedizin Münster, Unfallkasse NRW, Universitätsklinikum Köln, Universitätsklinikum Münster

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Jeder kann zu Lebensretter werden“

„Ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in den eigenen vier Wänden: Jeder kann zum Lebensretter werden. Wie es richtig geht, muss man lernen – und zwar schon in der Schule“, sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). „Mit dem verpflichtenden Wiederbelebungsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27 vermitteln wir Schülerinnen und Schülern das notwendige Wissen, um im medizinischen Notfall richtig zu handeln und Leben zu retten.“ Solche Kompetenzen weiterzugeben, sei Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags, so Wüst weiter.

NRW-Schulministerin Dorothee Feller sagte: „Wer im Notfall richtig handelt, kann Leben retten. Wir wollen, dass Prüfen – Rufen - Drücken so selbstverständlich wird wie Fahrradfahren. Dafür brauchen Schulen konkrete Unterstützung und genau die bringen wir jetzt gemeinsam mit starken Partnerinnen und Partnern auf den Weg.“

Das Ziel: Je zehn Übungspuppen für 2100 Schulen mit Sekundarstufe 1 ab dem Schuljahr 2026/27

Damit der Reanimationsunterricht flächendeckend und zuverlässig umgesetzt werden kann, sollen laut einer Mitteilung alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe 1 in NRW spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn „Reanimationsphantome“, also Übungspuppen, sowie über zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen.

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Der Mindeststandard für die Schulung der Lehrkräfte werde durch Schulungsvideos der 16 Kooperationspartner gewährleistet. Alle Lehrkräfte könnten zudem auf ein umfassendes Angebot an Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien von anderen Projektpartnern zurückgreifen.

Prof. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, erklärte: „Das beherzte Eingreifen von uns allen in einer Notsituation ist überlebensentscheidend. Dass die Wiederbelebung jetzt ein fester Bestandteil des Schulunterrichts in Nordrhein-Westfalen wird, ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Laien-Reanimationsquote in der Bevölkerung.“