Gerichtsurteil
Hartz-IV-Familien haben Anspruch auf ein Jugendbett
Essen. Ist die Anschaffung eines größeren Bettes für den eigenen Nachwuchs Bestandteil der Unterstützung durch Hartz-IV? Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts am Donnerstag ja. Jugendbetten zählen demnach zur Erstausstattung für wachsende Kinder.

Wenn Kinder größer werden, wird irgendwann ein neues Bett fällig. Das Bundessozialgericht entschied nun, dass Jugendbetten durch Hartz-IV abgedeckt werden müssen.© dpa | Unbekannt

