KI-Stimme. Info
Corona
Ist die Hotspot-Regelung in NRW gar nicht anwendbar?
Düsseldorf. Das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz macht die Beibehaltung von Schutzmaßnahmen nach dem 2. April schwerer - oder unmöglich?

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, zurzeit selbst in Corona-Quarantäne, zerbricht sich den Kopf darüber, wie man das neue Bundesinfektionsschutzgesetz nach dem 2. April zur Anwendung bringen kann. © Foto: | Unbekannt

