Hartz IV
Richter weisen Klage auf 20 Cent mehr Hartz IV ab
Kassel. Eine Frau hatte sich dagegen gewehrt, dass ein Jobcenter die Regeln zum Aufrunden von Beträgen nicht beachtet hatte. Bis Ende 2010 mussten Beträge ab 50 Cent hinter dem Komma aufgerundet werden. Für Hartz-IV-Klagen, die sich ausschließlich um Cent-Beträge drehen, gibt es laut Urteil aber kein Rechtsschutzbedürfnis.

