NSU-Prozess
Carsten S. will "Waffengleichheit" im NSU-Prozess
München. Im NSU-Prozess will der geständige Angeklagte Carsten S. nur dann Fragen der Anwälte des ebenfalls Angeklagten Ralf Wohlleben beantworten, wenn dieser dem Gericht Rede und Antwort steht. “Waffengleichheit“ nennt er das. Doch Wohllebens Anwälte lehnen das ab und sprechen von Erpressung.

Der Angeklagte Carsten S. hat seine Aussage im NSU-Prozess an Bedingungen geknüpft.© rtr | Unbekannt

