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AfD
Beschluss: AfD-Jugend gesichert extremistische Bestrebung
Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Jugendorganisation als gesichert extremistisch einstufen. Eine Klage der AfD wurde abgelehnt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung einstufen.© dpa | Daniel Karmann

