Steuerbescheide, denen möglicherweise eine Doppelbesteuerung von Renten zugrundeliegt, sollen zunächst nur noch vorläufig ergehen. Für betroffene Rentnerinnen und Rentner ist das eine gute Nachricht, denn sie müssen dann bei Einwänden gegen ihren Bescheid keinen Einspruch mehr einlegen, heißt es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Bei der Neuerung geht es um Steuerfestsetzungen, die künftig geschehen – sich möglicherweise aber auch auf frühere Steuerzahlungen beziehen. Das Schreiben richtet sich an die obersten Finanzbehörden der Länder; es gilt ab sofort.

Die neuen Regelungen betreffen demnach alle Menschen, die seit 2005 Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, von einem berufsständischen Versorgungswerk oder eine Rürup-Rente beziehen und deren Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind.

Doppelbesteuerung: Oberstes Steuergericht fällte wegweisendes Urteil

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs von Ende Mai, der neue Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung festgelegt hatte. Demnach kann es bei der bisherigen Rechnungsweise der Finanzbehörden zu einer verbotenen Doppelbesteuerung kommen.

Eine Doppelbesteuerung – in der Fachsprache ist das die Zweifachbesteuerung – liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Die Doppelbesteuerung gibt es vor allem bei künftigen Rentnerjahrgängen. (bef/afp)