Für sein „Schmähgedicht“ hat TV-Satiriker Jan Böhmermann einiges an Kritik einstecken müssen. Auch Bundeskanzlerin Anglea Merkel hatte Böhmermann dafür öffentlich kritisiert. Durfte sie das? Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage des ZDF-Moderatoren gegen Merkels Kritik nun abgewiesen. „Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens“, sagte Richterin Rautgundis Schneidereit am Dienstagnachmittag im Plenarsaal des Verwaltungsgerichts.
Jan Böhmermann hatte die Kanzlerin wegen ihrer kritischen Einschätzung des Gedichts auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verklagt. Er wollte der Kanzlerin per Gericht untersagen lassen, die Worte öffentlich zu wiederholen. Formal richtete sich die Klage gegen das Kanzleramt.


