Grenzen für Kirche als Arbeitgeber
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Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern. Dies stellte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gestern klar. Zur Bedingung darf die Zugehörigkeit zur Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“ ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Verhandelt wurde der Fall einer konfessionslosen Sozialpädagogin aus Berlin, die von der Diakonie nicht zum Vorstellungsgespräch geladen war.

