Eine Obergrenze für den Rechtsstaat
Berlin. .
Im Dezember wird Manfred Götzl 65 Jahre alt. Der NSU-Prozess wird der Schlussstein seiner Karriere. Was er als Vorsitzender Richter am 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts in München leiste, gehe an die Grenze dessen, „was ein Mensch normalerweise leisten kann“, glaubt Herbert Mertin (FDP). Solche Giga-Verfahren sind grenzwertig, der rheinland-pfälzische Justizminister und seine Länderkollegen wollen sie straffen. Um eine Obergrenze für die Verhandlungsdauer geht es nicht vorrangig – um eine zügigere Rechtsprechung aber schon.

