Zschäpe soll in Sicherungsverwahrung
München.
Nach mehr als vier Jahren NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe: lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Dass die Bundesanwaltschaft hohe Strafen verlangt, hatten die meisten Beteiligten auch erwartet. Überraschend ist allerdings, wie die Anklage während ihres acht Tage währenden Schlussvortrags argumentierte: Sie stützt sich auch auf Beweismittel, die sie im Prozess stets abgelehnt hatte – mit der Begründung, sie seien für die Beurteilung von Tat und Schuld nicht relevant. Dass die Ankläger sie nun für ihre Strafforderung verwendet, mag mit der teils schwierigen juristischen Konstruktion der Anklage zu tun haben.

