Höchststrafe für Beate Zschäpe gefordert
München. .
Im NSU-Prozess fordert die Anklage eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Außerdem solle das Gericht die besonderer Schwere der Schuld feststellen und eine anschließende Sicherungsverwahrung anordnen, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer gestern in seinem Plädoyer. Das entspricht der Höchststrafe nach deutschem Recht. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre in diesem Fall ausgeschlossen.

