Bundesanwaltschaft: Zschäpe war Mittäterin
München. .
Die Bundesanwaltschaft sieht ihre Anklage durch den NSU-Prozess in allen wesentlichen Punkten bestätigt und die fünf Angeklagten als schuldig. Zugleich betonte Bundesanwalt Herbert Diemer zu Beginn seines Plädoyers am 375. Verhandlungstag, dass keine Anhaltspunkte für strafrechtliche Verstrickungen staatlicher Behörden bekannt geworden seien. Im ersten Teil ihres Vortrags am Dienstag konzentrierten sich Herbert Diemer und Oberstaatsanwältin Anette Greger auf die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Sie sei Mitgründerin und Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen. Sie habe als Mittäterin zwischen 1999 und 2011 neun Menschen ermordet, war an einem tödlichen Anschlag auf zwei Polizeibeamte beteiligt.

