Versagen als Mahnung
Fremdenfeindliche Gewalttäter zu beobachten, zu verhaften und zu verurteilen, muss deutsche Staatsräson sein. Die Behörden dürfen im Kampf gegen Angriffe von rechts nicht versagen. Sie haben es schon einmal getan: bei der Mordserie des NSU – des selbst ernannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“, der von 2000 bis 2007 zehn Menschen ermordete.

