EuGH-Urteil
Deutschland darf EU-Zuwanderer von Hartz IV ausschließen
Luxemburg. Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern, auch wenn sie bereits eine gewisse Zeit hierzulande gearbeitet haben. Der EuGH bestätigte damit das geltende Recht und die Linie der Bundesregierung

Arbeitslose EU-Bürger haben in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV. Zugewanderte EU-Bürger, die schon einmal Arbeit in Deutschland gefunden hatten, auch nicht.© dpa


