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Gericht
Feuerwehrmann will Freizeitausgleich für Rufbereitschaft
Münster. Ein Feuerwehrmann klagt auf rund 5600 Stunden Freizeitausgleich, weil ihm die Rufbereitschaft nicht als volle Arbeitszeit angerechnet wird.

Ein Feuerwehrmann zog vor Gericht, weil er Freizeitausgleich für seine Rufbereitschaft forderte. (Symbolfoto)© imago/Westend61 | Bartek Szewczyk

