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Doppelmord-Prozess
Die Höchststrafe für Marcel Heße ist rechtskräftig
Herne. Die Höchststrafe gegen den Doppelmörder wird nicht noch einmal überprüft. Die Verurteilung von Marcel Heße zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig.

Die Verurteilung von Marcel Heße zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig.© Ingo Otto




