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Fahrradhelme
Radfahrer bekommen vollen Schadenersatz auch ohne Helm
Karlsruhe. Dieses Urteil betrifft alle Radfahrer in Deutschland: Der Bundesgerichtshof hat einem Radfahrer vollen Schadenersatz zugesprochen, obwohl er bei einem Unfall keinen Helm getragen hatte. Eine “Helmpflicht für Radfahrer“ per Gerichtsbeschluss ist damit erst einmal vom Tisch.

Wer unverschuldet mit dem Fahrrad in einen Unfall verwickelt ist, hat Anspruch auf Schadenersatz - unabhängig davon, ob er einen Helm getragen hat. Das hat jetzt der BGH entschieden.© Kai Kitschenberg / Funke Foto Services | Unbekannt

