Pflegekosten
Kinder müssen auch für Rabeneltern blechen
Karlsruhe. Jahrzehntelang wollte der Vater nichts von ihm wissen. Dennoch muss der Sohn jetzt für die Heimkosten zahlen. Dabei hatte der Vater den Sohn sogar enterbt. Für den Bundesgerichtshof kein Argument. Eine “schwere Verfehlung“ sahen die Richter in diesem Fall nicht.

Erwachsene Kinder müssen für die Heimkosten ihrer Eltern aufkommen, auch wenn diese den Kontakt schon vor langer Zeit abgebrochen haben.© Jens Büttner



