Tierschutz
Gericht erlaubt Tötung von Straßenhunden in Rumänien
Bukarest. Schlappe für Tierschützer: Das rumänische Verfassungsgericht hat eine Klage gegen die Tötung von Straßenhunden abgelehnt. Ein entsprechendes Gesetz kann nun in Kraft treten. Die Tiere dürfen demnach nach zwei Wochen im Tierheim bereits eingeschläfert werden.

Tierfänger greifen in Kronstadt in Rumänien einen freilaufenden Hund auf. Laut einem neuen Gesetz dürfen die Tiere nach zwei Wochen im Tierheim getötet werden.© ETN


