Mietrecht
Feuchtigkeit und Schimmel berechtigen zur Mietreduzierung
Konstanz. Feuchtigkeit und Schimmel berechtigen den Mieter grundsätzlich, die Miete zu reduzieren. Das berichtet die “Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht“ unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Konstanz. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Vermieters ab.

Feuchtigkeit und Schimmel berechtigen den Mieter grundsätzlich, die Miete zu reduzieren.© Dirk Bauer | Unbekannt

