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Verfassungsgericht
Winnenden-Eltern scheitern mit Klage gegen Sportwaffen
Karlsruhe. . Großkalibrige Sportwaffen werden in Deutschland nicht generell verboten. Das hatten Eltern gefordert, die 2009 beim Amoklauf von Winnenden in Baden-Württemberg ihre Kinder verloren haben. Doch nahm das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden gegen die geltenden Waffengesetze nicht an.

2009 erschoss der damals 17-jährige Tim K. 15 Menschen bei einem Amoklauf in Winnenden mit der Waffe seines Vaters. Nun fordern die Kläger ein Verbot für den privaten Besitz von Sportwaffen.© AP


