Gerichtsurteil
Anonymer Samenspender muss Namen preisgeben
Hamm . Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat am Oberlandesgericht Hamm (OLG) das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erreicht. Das Gericht verkündete am Mittwoch die entsprechende Entscheidung.

Im Prozess um eine anonyme Samenspende hat sich eine junge Frau das Recht erkämpft, den Namen ihres leiblichen Vaters zu erfahren.




