Winterdienst
Auch der Mieter kann zum Winterdienst verpflichtet werden
Essen.. Bei Schnee und Eis gilt: Der Haus- oder Wohnungseigentümer ist für das Schippen und Streuen verantwortlich. Er kann die Räumarbeiten aber im Mietvertrag regeln und seinen Mietern übertragen.

Schneeräumen ist Pflicht. Hat der Hauseigentümer es im Mietvertrag so geregelt, kannn auch der Mieter zum Winterdienst verpflichtet werden.© Unbekannt | Unbekannt

