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Urteil
Polizisten dürfen große Tattoos tragen - wirkt das seriös?
Aachen. Wegen großflächiger Tattoos dürfen keine Bewerber zur Polizeiausbildung abgewiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden. Geklagt hatte ein Mann der große Tätowierungen an beiden Armen hat. Er sollte erst zum Auswahlverfahren nicht zugelassen werden.

Auch Polizisten dürfen großflächige Tattoos am Körper tragen.© Thinkstock




