Urteil
Eltern haften nicht für illegale Musik-Downloads ihres Kindes
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zu den Aufsichtspflichten von Eltern bei Internetaktivitäten ihrer minderjährigen Kinder gefällt. Eltern haften grundsätzlich nicht dafür, wenn Kinder im Internet illegal Musik tauschen. Anlass war der Fall eines 13-Jährigen, der 1.147 Audiodateien mit Musiktiteln heruntergeladen und mittels Filesharingsoftware in einer Internettauschbörse angeboten hatte.

Eltern müssen nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften.© Josef Wronski



