Urteil
Bundessozialgericht schützt Straftäter vor Hartz-IV-Regress
Kassel. Jobcenter haben kein Recht darauf Geld von Straftätern zurückzufordern. Das entschied das Bundessozialgericht am Freitag in Kassel. Regress muss man nur zahlen, wer sein Verhalten gezielt darauf ausrichtet, sich oder anderen Familien oder Haushaltsmitgliedern hilfebedürftig zu machen.



