Rechtsstreit
SKL durfte nicht mit Günther Jauch werben
Köln. . Die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) hat zu Unrecht mit Bildern von Günther Jauch geworben. So urteilte das Kölner Landgericht. Deshalb soll sie dem „Wer wird Millonär“-Moderator als Ausgleich eine sechsstellige Summe zahlen.



