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Öffentlicher Dienst
Jungen Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von jungen Beschäftigten im öffentlichen Dienst gestärkt: In einer Entscheidung vom Dienstag urteilten die Richter, dass Mitarbeiter unter 40 Jahren den gleichen Urlaubsanspruch haben wie ältere, nämlich 30 Tage pro Jahr. Für einige bedeutet das vier zusätzliche Urlaubstage.

Mehr Urlaubstage für junge Beschäftigte im öffentlichen Dienst - das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.




